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§ 2b UStG  – Was ist zu beachten? Was ist zu tun?

§ 2b UStG – Was ist zu beachten? Was ist zu tun?

11. April 2020

§ 2b UStG – Was ist zu beachten? Was ist zu tun?

Mit der Neuregelung des § 2b UStG ändert sich zum 1. Januar 2021 die Umsatzbesteuerung für alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR). Für Kommunen und Kirchen heißt es spätestens dann: Die Erfassung und Bewertung aller Umsätze ist auf privatrechtlicher und hoheitlicher Grundlage erforderlich. Das kann bedeuten, dass früher umsatzsteuerfreie Leistungen in Zukunft umsatzsteuerpflichtig sind.

Nun erweist sich die aktuelle Situation im Bereich Umsatzsteuer in vielen Kommunen als nicht optimal. Häufig gibt es nur wenige steuerrelevante Vorgänge, es fehlt an entsprechendem Basiswissen der Verwaltungsmitarbeiter oder Steuerprozesse werden nicht dokumentiert. Diese Punkte sorgen bei den Verwaltungen für Unsicherheit. Strukturiertes Vorgehen und die richtigen Fragestellungen ermöglichen in der Übergangszeit die Abwägung von Chancen und Risiken. In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater können die Weichen für die Zukunft richtig gestellt werden.

Wie können Kommunen die Risiken im Zusammenhang mit den neuen Regelungen im § 2b UStG minimieren?

  • Schritt 1: Erarbeitung eines Umstellungskonzepts:
    u.a. Bestandsaufnahme der Verantwortlichkeiten und der Organisation sowie Analyse steuerlich relevanter Themen
  • Schritt 2: Einführung eines Tax Compliance Management Systems:
    u.a Analyse Hochrisikobereiche, Anpassung der Organisation und des IT-Berechtigungskonzepts, Kontrolle und Dokumentation
  • Schritt 3: Entwicklung eines Steuerhandbuchs
    u.a. Festlegung der Delegation von Verantwortung, Entwicklung von Formblättern

Um sich auf die neue Rechtslage einzustellen, ist eine zeitnahe Analyse der Ist-Situation, aber auch der künftigen Tätigkeiten erforderlich. Dazu gehört, dass die Mitarbeiter für die Problematik sensibilisiert und gezielt geschult werden müssen.

Sie haben Fragen zu diesem Thema oder möchten wissen, wie Sie sich am besten auf die neuen Gesetzesvorlagen vorbereiten? Ihre Ansprechpartner bei Axians Infoma sind für den softwaretechnischen Bereich Martin Wiechmann und für den fachlichen Bereich Dr. Gerald Peters. Kontaktieren Sie uns! Oder besuchen Sie unseren Workshop “Theorieschulung UStG §2b – Was ist zu beachten? Was ist zu tun?

Dr. Gerald Peters

Government Consulting Manager

gerald.peters@axians-infoma.de
+49 731 1551-213